Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage (nicht für 3 Monate!). Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Dakhla weiterlesen
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Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Laayoune
Bei Einreise nach Marokko bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Kalendertage. Wer länger bleiben möchte, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Kalendertage beantragen (Prolongation de séjour).
Auf unserer Tour durch den Süden Marokkos war dies so einfach und so schnell wie noch nie! Verlängerung der Aufenthalts-Genehmigung in Laayoune weiterlesen