Archiv der Kategorie: Einreise & Ausreise (MA)

Weniger als 3 Monate „Aufenthalts-genehmigung“ für dein WOhnmobil bekommen?! So verlängerst du in Marokko

In Marokko kann man Fahrzeuge für maximal 180 Tage (nicht 6 Monate!) am Stück und je Kalenderjahr zollfrei einführen. Das Datum bis wann man das Fahrzeug wieder ausführen muss, wird vom Zoll auf dem Zoll-Formular, welches man bei der Einreise vorlegt, vermerkt. Ganz wichtig: DIESES DATUM BEI EINREISE SOFORT KONTROLLIEREN!!! Wer das Datum nicht kontrolliert, dem kann es passieren, dass er erst bei Ausreise merkt, dass die zollfreie Zeit des Fahrzeuges längst abgelaufen ist! Das kann Nerven und Geld kosten!

Weniger als 3 Monate „Aufenthalts-genehmigung“ für dein WOhnmobil bekommen?! So verlängerst du in Marokko weiterlesen